Die CSRD im Überblick
Aktualisiert: 27. Mai 2025
Eine kurze Zusammenfassung der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie soll bestehende Lücken bei den Nachhaltigkeitsberichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Qualität, Transparenz und Einheitlichkeit der zu berichtenden Informationen zu erhöhen.
Die CSRD trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft. Die Richtlinie muss in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. Ein Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland wurde vom Bundeskabinett und dem Justiz-Ministerium am 24. Juli 2024 veröffentlicht.
Update (Stand 05.2025): Änderderungen durch die Omnibus Verordnung!
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 das erste "Omnibus-Paket" zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, um die Berichtspflichten der CSRD und der Taxonomie-Verordnung zu vereinfachen. Das Paket beinhaltet unter anderem eine Verschiebung der Erstanwendung der CSRD für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, eine Vereinfachung der Berichtsinhalte und die Anhebung der Größenkriterien für berichtspflichtige Unternehmen.
Inhalt:

Wer ist betroffen? Ab wann?
Update Omnibus Verordnung (Stand 05.2025):
Bereits entschieden: Verschiebung der Erstanwendung für Wave 2 und Wave 3 (siehe unten) um 2 Jahre!
Entscheidung ausstehend: Anhebung der Mitarbeitendenzahl als Größenkritierium (im Gespräch aktuell: > 1.000 Mitarbeitende); Vereinfachung der ESRS (Fokus auf quantitative Datenpunkte).
Wave 1: Unternehmen, die bereits nach NFRD berichten müssen: große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungen mit > 500 Mitarbeitenden
--> Ab 2025 für Geschäftsjahr 2024
--> Keine Änderung durch Omnibus Update, aber aktuell noch kein CSRD Umsetzungsgesetz in Deutschland veröffentlicht, daher auch noch keine Pflicht für deutsche Unternehmen.
Wave 2: Große Unternehmen, die zwei dieser drei Merkmale erfüllen*:
Ursprünglich > 250 Mitarbeitende, Änderung durch Omnibus: Entscheidung ausstehend!
> 25 Millionen Euro Bilanzsumme
> 50 Millionen Euro Nettoumsatz
--> Urpsrünglich ab 2026 für Geschäftsjahr 2025
--> Nach Omnibus Update: ab 2028 über Geschäftsjahr 2027
Wave 3: Börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (verwenden weniger komplexe Berichtstandards, sog. LSME ESRS
--> Ursprünglich ab 2027 für Geschäftsjahr 2026 (mit Opt-out-Möglichkeit bis 2028)
--> Nach Omnibus Update: ab 2029 für Geschäftsjahr 2028
Wave 4: EU-Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen von Konzernen, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und unter oben genannte Anwendungsbereiche falle
--> Ursprünglich ab 2029 für Geschäftsjahr 2028
--> Keine Änderung durch Omnibus Update
Zur individuellen Klärung Ihrer Betroffenheit bzw. etwaiger Befreiung von der Berichtspflicht sollte immer ein Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden.
*Bestimmte Rechtsformen sind nicht betroffen.
Wie muss berichtet werden?
Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht
Nach Struktur der ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF, European Single Electronic Format) inkl. maschinenlesbarer Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben
Wer prüft und haftet?
Externe inhaltliche Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer (im noch ausstehenden CSRD-Umsetzungsgesetz geregelt)
Zunächst Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
Geschäftsleitung und Kontrollorgane haften; Management muss aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Berichterstattung tragen
Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat (Änderung des Aktiengesetzes)
Bei Nichterfüllung der Anforderungen folgen Sanktionen, wie öffentliche Erklärungen, Bußgelder oder Strafbarkeit der verantwortlichen Organe. Es gibt kein neues oder eigenes Sanktionsregime, sondern die Regelungen für die Finanzberichterstattung gemäß §§331 ff. HGB genutzt.
Was muss berichtet werden?
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat verbindliche Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erarbeitet, die die Inhalte der CSRD- Berichterstattung festlegen.
Übergreifende Prinzipien:
Rollen und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane
Integration der Nachhaltigkeitsleistungen in Anreizsysteme
Interessen und Ansichten der Stakeholder
Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wechselwirkungen mit Strategie und Geschäftsmodell (auch um dem Finanzsektor als Entscheidungshilfe zu dienen)
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
Environment:
Klimawandel
Umweltverschmutzung
Wasser- und Meeresressourcen
Biodiversität
Kreislaufwirtschaft
Social:
Eigene Mitarbeitende
Beschäftigte in der Lieferkette
Betroffene Gemeinschaften
Verbraucherinnen und Verbraucher, Endnutzerinnen und Endnutzer
Governance:
Unternehmenspolitik
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Die CSRD ist ein wichtiger Schritt, um Nachhaltigkeitsberichte vergleichbarer und transparenter zu machen. Gerade für Unternehmen bedeutet das aber auch deutlich mehr Aufwand bei Datenerfassung und Dokumentation. Bei realzcasino habe ich ebenfalls interessante Informationen zu den neuen Anforderungen gefunden. Langfristig kann eine einheitlichere Berichterstattung aus meiner Sicht das Vertrauen in Nachhaltigkeitsangaben stärken.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie soll Unternehmen dazu verpflichten, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen transparenter darzustellen und damit Investoren, Kunden und andere Interessengruppen besser zu informieren.
Im Mittelpunkt stehen Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Unternehmen müssen relevante Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert erfassen und veröffentlichen. Die Berichte sollen zudem verlässlich und nachvollziehbar sein.
Der Anwendungsbereich der CSRD wurde inzwischen auf EU-Ebene deutlich verändert und eingeschränkt. Dadurch sollen insbesondere kleinere Unternehmen von umfangreichen Berichtspflichten entlastet werden.
Für Unternehmen bedeutet die CSRD daher nicht nur zusätzliche Anforderungen, sondern auch die Chance, Nachhaltigkeit systematischer in die eigene Geschäftsstrategie einzubinden. Wer frühzeitig Prozesse und Daten vorbereitet, kann sich besser auf die aktuellen Anforderungen einstellen. Weitere interessante Themen…
Die CSRD bringt ohne Zweifel erhebliche Veränderungen mit sich und zwingt Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsdaten genauso strukturiert und verlässlich aufzubereiten wie Finanzkennzahlen. Auch wenn der Aufwand für die Datenerfassung zu Beginn hoch ist, schafft die Richtlinie langfristig die nötige Vergleichbarkeit und Transparenz, die Investoren und Kunden zunehmend einfordern.
Falls du nach diesen regulatorischen Themen eine kurze Pause einlegen möchtest, schau gerne mal auf winbeatz casino vorbei.
Seht ihr die Umsetzung der CSRD in eurer Praxis eher als reine bürokratische Hürde oder auch als Chance für strategische Neuausrichtungen?
The article “CSRD in Brief” is focused on the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), an EU regulatory framework concerning corporate sustainability reporting and disclosure. The topic is primarily relevant to businesses, finance, accounting, compliance, and environmental, social, and governance (ESG) reporting.
Die CSRD ist ein wichtiger Schritt, um Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen transparenter und vor allem besser vergleichbar zu machen. Besonders sinnvoll finde ich, dass Nachhaltigkeitsberichte dadurch weniger wie freiwillige Imagebroschüren und stärker wie nachvollziehbare Unternehmensinformationen behandelt werden. Gleichzeitig bleibt die praktische Umsetzung für viele Unternehmen eine echte Herausforderung, weil dafür zuverlässige Daten und klare interne Prozesse notwendig sind.
Gerade bei solchen umfangreichen Themen hilft mir zwischendurch etwas Abwechslung – sei es Musik, Sport oder eine Seite wie Winbeats. Danke für die kompakte Zusammenfassung, denn sie macht den Einstieg in das Thema CSRD deutlich verständlicher.