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Die CSRD im Überblick

  • 13. Aug. 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Mai 2025

Eine kurze Zusammenfassung der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie soll bestehende Lücken bei den Nachhaltigkeitsberichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Qualität, Transparenz und Einheitlichkeit der zu berichtenden Informationen zu erhöhen.


Die CSRD trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft. Die Richtlinie muss in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. Ein Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland wurde vom Bundeskabinett und dem Justiz-Ministerium am 24. Juli 2024 veröffentlicht.


Update (Stand 05.2025): Änderderungen durch die Omnibus Verordnung!

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 das erste "Omnibus-Paket" zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, um die Berichtspflichten der CSRD und der Taxonomie-Verordnung zu vereinfachen. Das Paket beinhaltet unter anderem eine Verschiebung der Erstanwendung der CSRD für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, eine Vereinfachung der Berichtsinhalte und die Anhebung der Größenkriterien für berichtspflichtige Unternehmen. 


Inhalt:


Wer ist betroffen? Ab wann?

Update Omnibus Verordnung (Stand 05.2025):

  • Bereits entschieden: Verschiebung der Erstanwendung für Wave 2 und Wave 3 (siehe unten) um 2 Jahre!

  • Entscheidung ausstehend: Anhebung der Mitarbeitendenzahl als Größenkritierium (im Gespräch aktuell: > 1.000 Mitarbeitende); Vereinfachung der ESRS (Fokus auf quantitative Datenpunkte).


  1. Wave 1: Unternehmen, die bereits nach NFRD berichten müssen: große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungen mit > 500 Mitarbeitenden

    --> Ab 2025 für Geschäftsjahr 2024

    --> Keine Änderung durch Omnibus Update, aber aktuell noch kein CSRD Umsetzungsgesetz in Deutschland veröffentlicht, daher auch noch keine Pflicht für deutsche Unternehmen.


  2. Wave 2: Große Unternehmen, die zwei dieser drei Merkmale erfüllen*:

    • Ursprünglich > 250 Mitarbeitende, Änderung durch Omnibus: Entscheidung ausstehend!

    • > 25 Millionen Euro Bilanzsumme

    • > 50 Millionen Euro Nettoumsatz

    --> Urpsrünglich ab 2026 für Geschäftsjahr 2025

    --> Nach Omnibus Update: ab 2028 über Geschäftsjahr 2027


  3. Wave 3: Börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (verwenden weniger komplexe Berichtstandards, sog. LSME ESRS

    --> Ursprünglich ab 2027 für Geschäftsjahr 2026 (mit Opt-out-Möglichkeit bis 2028)

    --> Nach Omnibus Update: ab 2029 für Geschäftsjahr 2028


  4. Wave 4: EU-Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen von Konzernen, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und unter oben genannte Anwendungsbereiche falle

    --> Ursprünglich ab 2029 für Geschäftsjahr 2028

    --> Keine Änderung durch Omnibus Update


Zur individuellen Klärung Ihrer Betroffenheit bzw. etwaiger Befreiung von der Berichtspflicht sollte immer ein Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden.


 *Bestimmte Rechtsformen sind nicht betroffen.


Wie muss berichtet werden?
  • Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht

  • Nach Struktur der ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

  • Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF, European Single Electronic Format) inkl. maschinenlesbarer Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben

 

Wer prüft und haftet?
  • Externe inhaltliche Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer (im noch ausstehenden CSRD-Umsetzungsgesetz geregelt)

  • Zunächst Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)

  • Geschäftsleitung und Kontrollorgane haften; Management muss aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Berichterstattung tragen

  • Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat (Änderung des Aktiengesetzes)

  • Bei Nichterfüllung der Anforderungen folgen Sanktionen, wie öffentliche Erklärungen, Bußgelder oder Strafbarkeit der verantwortlichen Organe. Es gibt kein neues oder eigenes Sanktionsregime, sondern die Regelungen für die Finanzberichterstattung gemäß §§331 ff. HGB genutzt.


Was muss berichtet werden?

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat verbindliche Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erarbeitet, die die Inhalte der CSRD- Berichterstattung festlegen.


  • Übergreifende Prinzipien:

    • Rollen und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane

    • Integration der Nachhaltigkeitsleistungen in Anreizsysteme

    • Interessen und Ansichten der Stakeholder

    • Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wechselwirkungen mit Strategie und Geschäftsmodell (auch um dem Finanzsektor als Entscheidungshilfe zu dienen)

    • Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • Environment:

    • Klimawandel

    • Umweltverschmutzung

    • Wasser- und Meeresressourcen

    • Biodiversität

    • Kreislaufwirtschaft

  • Social:

    • Eigene Mitarbeitende

    • Beschäftigte in der Lieferkette

    • Betroffene Gemeinschaften

    • Verbraucherinnen und Verbraucher, Endnutzerinnen und Endnutzer

  • Governance:

    • Unternehmenspolitik

 


Sie brauchen Unterstützung bei der Vorbereitung und Erstellung des CSRD Berichts?

Kommen Sie gerne auf uns zu, um Ihre Bedarfe konkret zu besprechen und den für Sie passenden Handlungsansatz für die Vorbereitung der CSRD Berichtspflicht zu finden. Unser Service unterstützt Sie beim Aufbau interner Governance-Strukturen, führt Sie toolgestützt durch die komplexe Wesentlichkeitsanalyse und begleitet Sie Schritt für Schritt im gesamten Berichterstellungsprozess.


Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sustainable-thinking.de

18 Kommentare


Choudhary Arshad
vor einem Tag

The article “CSRD in Brief” is focused on the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), an EU regulatory framework concerning corporate sustainability reporting and disclosure. The topic is primarily relevant to businesses, finance, accounting, compliance, and environmental, social, and governance (ESG) reporting.

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Nikolambo Gamardjoba
Nikolambo Gamardjoba
vor 6 Tagen

Die CSRD ist ein wichtiger Schritt, um Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen transparenter und vor allem besser vergleichbar zu machen. Besonders sinnvoll finde ich, dass Nachhaltigkeitsberichte dadurch weniger wie freiwillige Imagebroschüren und stärker wie nachvollziehbare Unternehmensinformationen behandelt werden. Gleichzeitig bleibt die praktische Umsetzung für viele Unternehmen eine echte Herausforderung, weil dafür zuverlässige Daten und klare interne Prozesse notwendig sind.

Gerade bei solchen umfangreichen Themen hilft mir zwischendurch etwas Abwechslung – sei es Musik, Sport oder eine Seite wie Winbeats. Danke für die kompakte Zusammenfassung, denn sie macht den Einstieg in das Thema CSRD deutlich verständlicher.

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news perskind
20. Aug.

This post announces a practical support program for Stuttgart-based companies to help them prepare for the new EU sustainability reporting requirements (CSRD). The program offers a mix of information sessions, networking events, and in-depth "Thinking Circles" to guide businesses through the process. It's a great initiative to help companies navigate this complex new regulation. For a different kind of business support, you might want to check out https://duospins.com.de/. I hope the program helps many companies on their sustainability journey!


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Choudhary Arshad
17. Aug.

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) is an EU regulation that requires certain companies to report detailed information about their environmental, social, and governance impacts. It aims to make sustainability reporting more consistent, transparent, and comparable. Companies may need to disclose information about climate change, employees, human rights, and other sustainability matters under the European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

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jerry cook
11. Aug.

A very useful introduction to the CSRD and its key reporting requirements. The structured explanation of affected companies, reporting standards, audits, and sustainability topics makes this complex subject much easier to understand. Clear and well-organized content like this is especially valuable for businesses preparing for changing compliance requirements. For content creators presenting similar information online, a Bold Text Generator can also help emphasize important terms and improve readability.

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