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  • julianaklee

EU-Taxonomie in der Praxis – eine Analyse

Aktualisiert: 19. Apr. 2023



Diese Kurzanalyse des ersten Berichtsjahres richtet sich an alle Taxonomiepflichtigen, die sich im letzten Jahr mit den neuen Aufgaben in der ein oder anderen Situation überfordert gefühlt haben und den Neuerungen kaum hinterherkommen. We feel you!


  1. Sie sind nicht direkt von der CSR-RUG betroffen?

  2. Wir empfehlen



1. Was bisher geschah

Für das Geschäftsjahr 2021 müssen Unternehmen, die unter das CSR-RUG fallen, erstmals ihre Wirtschaftsaktivitäten entsprechend der EU-Taxonomie offenlegen. Kurz und knapp bedeutet das zu wissen, welche Anteile an CAPEX, OPEX und Umsatzerlösen einen wesentlichen Beitrag zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten entsprechend der Taxonomie liefern. Für das Berichtsjahr 2021 sind die Unternehmen aufgefordert die Taxonomiefähigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen 1 & 2 (Klimaschutz und Klimaanpassung) zu berichten. Weitere vier Zielkategorien werden zeitnah folgen. Erst für das Berichtsjahr 2022 geht es dann um die Taxonomiekonformität für Umweltziele 1 & 2. Wir haben hier die Taxonomie und ihre Bedeutung vertieft beschrieben - schauen Sie doch mal rein!

Roadmap EU Taxonomieverordnung

2. Ein kurzer Blick in die Praxis

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Anforderungen an die aktuellen Offenlegungspflichten für Unternehmen unklar sind. Obwohl aktuell "nur" ein Nachweis der Taxonomiefähigkeit zu den Umweltzielen 1 & 2 gefordert ist, weisen bereits heute einige Unternehmen die Konformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten nach. Sie übererfüllen sozusagen die Berichtspflicht. Das führte zu einer stark heterogenen Berichterstattung und einer mangelnden Vergleichbarkeit. Auch die Detailtiefe der Kennzahlen wurde unterschiedlich von Unternehmen definiert.

Außerdem stellte die Datenermittlung die Unternehmen teilweise vor große Herausforderungen. Denn interne Prozesse, IT-Systeme und personelle Ressourcen waren nicht an die neue Herausforderung angepasst. Die bisher erfassten Nachhaltigkeitskennzahlen dienen zwar als gute Grundlage, passen jedoch nicht zwangsläufig zu den von der Taxonomie geforderten Kennzahlen und müssen erst in taxonomiekonformes Format überführt werden.


3. Sie sind nicht direkt von der CSR-RUG betroffen?

Für Unternehmen, die bisher noch nicht unter die Berichtspflicht nach CSR-RUG fallen, lohnt es trotzdem sich dringend mit der Taxonomie zu beschäftigen. Zum einen, weil sich die Taxonomiekennzahlen zum Indikator für die „Gesundheit“ und Resilienz eines Unternehmens entwickeln. Daher spielt die Taxonomie bei der Kapitalvergabe auch für nicht betroffene Unternehmen eine entscheidende Rolle. Zum anderen werden Unternehmen, die ab 2024 unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen (250 Mitarbeitende, 40 Mio. Umsatz, 20 Mio. Bilanzsumme) automatisch auch berichtspflichtig nach EU-Taxonomie. Zusätzlich gibt es bei den sozialen Mindeststandards der Taxonomie Überschneidungen mit der CSDD, die voraussichtlich ab 2025 die ersten Unternehmen betreffen wird. Was dort neu ist, fasst das Team von akzente auf ihrem Blog sehr gut zusammen.



4. Wir empfehlen

Basierend auf dem Ziel der Taxonomie, künftige Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umzuwandeln, stellt sie auch die Anforderung zukunftsfähige, nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Um sich darauf und auf die Berichterstattung vorzubereiten, empfehlen wir

  • erheben Sie den Status Quo, Risiken und Chancen Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit

  • setzen Sie sich strategische Nachhaltigkeitsziele

  • schaffen Sie sich eine fundierte Datengrundlage zur Berichterstattung

  • pflegen Sie eine enge Zusammenarbeit zwischen der Nachhaltigkeits- und Finanzabteilung

  • binden Sie frühzeitig relevante Bereiche wie Nachhaltigkeit, Finance bzw. Accounting und Controlling sowie Investor Relations ein

  • fragen Sie um Rat und erarbeiten Sie gemeinsam Lösungen im Team

Entwickeln Sie Ihr Unternehmen nachhaltig und Taxonomie-konform. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und der Etablierung Ihrer internen Prozesse als Grundlage der Taxonomiekonformität.



Weitere hilfreiche Quellen auf die sich der Blogbeitrag bezieht:


Bildquelle: Unsplash

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